Vereinsordnung zur Verschwiegenheitspflicht des Vereins KuJu im Wiedtal

Verschwiegenheitspflicht. Ein Wort was schlimmer klingt als es ist. 

Mit dieser Verpflichtung zur Verschwiegenheit schützen wir unsere Projekte, Deine Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse unserer Partner und Sponsoren. 

Wir tauschen uns gerne aus, wir unterstützen wo es nur geht, aber wir werden nicht die Vorarbeit für andere leisten!


Verschwiegenheitspflicht KuJu im Wiedtal Stand: Mai 2025
Diese Verschwiegenheitspflicht ersetzt die Verschwiegenheitspflicht vom: ---



VEREINSORDNUNG VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT KuJu im Wiedtal


ZIFFER 1

GRUNDLAGEN

Diese Vereinsordnung gilt für alle Vereinsmitglieder, unabhängig ihrer Funktion.


ZIFFER 2

VERPFLICHTUNG

Jedes Mitglied ist verpflichtet, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Vertraulichkeit gilt im Verein (Funktionsabhängig) und gegenüber Dritten Personen außerhalb des Vereins. Eine Zweckentfremdung und Weitergane von Informationen ist untersagt. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch nach dem Austritt aus dem Verein.


ZIFFER 3

DEFINITION VERTRAULICHER INFORMATIONEN

Auflistung streng vertrauclicher Informationen:

  • Informationen über Vertragspartner, Bestehen und Inhalten von Verträgen sowie sonstige geschäftlichen Beziehungen.
  • Von Vertargspartnern nocht öffentlich zur Verfügung gestellte Schriftstücke.
  • Nicht vom Verein veröffentlichte Informationen die nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung stehen (z.B. Vorstand).


ZIFFER 4

AUSNAHMEN

Eine Vewertung vertraulicher Informationen kann durch den Vorstand nach schriftlicher Einwillung erteilt werden.


ZIFFER 5

VERLETZUNG DER VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann die sofortige Kündigung der Mitgliedschaft bedeuten. Über eine sofortige Kündigung entscheidet der Vorstand.
Bei grober Fahrlässigkeit kann der Verein, vertreten durch den Vorstand, Schadensersatzansprüche gegenüber dem gekündigten Mitglied geltend machen.


ZIFFER 6

DEFINITION

Diese Vereinsordnung tritt zum 15. Mai 2025 in Kraft.


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