Verschwiegenheitspflicht. Ein Wort was schlimmer klingt als es ist.
Mit dieser Verpflichtung zur Verschwiegenheit schützen wir unsere Projekte, Deine Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse unserer Partner und Sponsoren.
Wir tauschen uns gerne aus, wir unterstützen wo es nur geht, aber wir werden nicht die Vorarbeit für andere leisten!
Verschwiegenheitspflicht KuJu im Wiedtal Stand: Mai 2025
Diese Verschwiegenheitspflicht ersetzt die Verschwiegenheitspflicht vom: ---
Diese Vereinsordnung gilt für alle Vereinsmitglieder, unabhängig ihrer Funktion.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Vertraulichkeit gilt im Verein (Funktionsabhängig) und gegenüber Dritten Personen außerhalb des Vereins. Eine Zweckentfremdung und Weitergane von Informationen ist untersagt. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch nach dem Austritt aus dem Verein.
Auflistung streng vertrauclicher Informationen:
Eine Vewertung vertraulicher Informationen kann durch den Vorstand nach schriftlicher Einwillung erteilt werden.
Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann die sofortige Kündigung der Mitgliedschaft bedeuten. Über eine sofortige Kündigung entscheidet der Vorstand.
Bei grober Fahrlässigkeit kann der Verein, vertreten durch den Vorstand, Schadensersatzansprüche gegenüber dem gekündigten Mitglied geltend machen.
Diese Vereinsordnung tritt zum 15. Mai 2025 in Kraft.