Beitragsordnung des gemeinnützigen Vereins KuJu im Wiedtal.


Beitragsordnung KuJu im Wiedtal Stand: Mai 2025
Diese Beitragsordnung ersetzt die Beitragsordnung vom: ---




BEITRAGSORDNUNG KuJu im Wiedtal


ZIFFER 1

BEITRAGSHÖHE

Die Vereinsmitglieder, mit Ausnahme Ehrenmitglieder oder Menschen in schwierigen Lebenslagen, zahlen Beiträge gemäß folgender Auflistung:

Mitgliedschaft

Jahresbeitrag

Erwachsene

60,00 €
Entspricht 5,00 €/Monat

Kinder & Jugendliche von 10 bis einschließlich 17 Jahren

18,00 €
Entspricht 1,50 €/Monat

Kinder im Alter bis einschließlich 9 Jahren
Symbolische Mitgliedschaft.

0,00 €

ZIFFER 2

RATENZAHLUNG

Der Jahresbeitrag ist quartalsweise (vierteljährlich) auf das Vereinskonto zu entrichten.
Der Mitgliedsbeitrag wird während der Dauer der Mitgliedschaft jeweils zum 15. abgebucht.
Bei einer quartalsweisen Zahlungsweise werden die Beiträge zum 15. Januar, zum 15. April, zum 15. Juli und zum 15. Oktober zur Zahlung fällig.

ZIFFER 3

INKRAFTTRETEN

Diese Beitragsordnung tritt zum 15. Mai 2025 in Kraft.





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