Beitragsordnung des gemeinnützigen Vereins KuJu im Wiedtal.
Beitragsordnung KuJu im Wiedtal Stand: Mai 2025
Diese Beitragsordnung ersetzt die Beitragsordnung vom: ---
BEITRAGSORDNUNG KuJu im Wiedtal
ZIFFER 1
BEITRAGSHÖHE
Die Vereinsmitglieder, mit Ausnahme Ehrenmitglieder oder Menschen in schwierigen Lebenslagen, zahlen Beiträge gemäß folgender Auflistung:
Mitgliedschaft | Jahresbeitrag |
Erwachsene | 60,00 € |
Kinder & Jugendliche von 10 bis einschließlich 17 Jahren | 18,00 € |
Kinder im Alter bis einschließlich 9 Jahren | 0,00 € |
ZIFFER 2
RATENZAHLUNG
Der Jahresbeitrag ist quartalsweise (vierteljährlich) auf das Vereinskonto zu entrichten.
Der Mitgliedsbeitrag wird während der Dauer der Mitgliedschaft jeweils zum 15. abgebucht.
Bei einer quartalsweisen Zahlungsweise werden die Beiträge zum 15. Januar, zum 15. April, zum 15. Juli und zum 15. Oktober zur Zahlung fällig.
ZIFFER 3
INKRAFTTRETEN
Diese Beitragsordnung tritt zum 15. Mai 2025 in Kraft.